Nutzung regenerativer Energien senkt die Treibhausemissionen
„Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn der Wärmebedarf reduziert und erneuerbare Energien eingesetzt werden. Neben Solar- und Geothermie zählt hierzu auch (feste) Biomasse – also Holz.“ (Deutsche Umwelthilfe)
Reduktion der Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung Erneuerbarer Energien
Seit 1990 gehen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland nahezu kontinuierlich zurück und sanken 2019 um mehr als 50 Millionen Tonnen, somit lagen sie etwa 35% unter dem Niveau von 1990. Zu diesem Rückgang von CO2-Emissionen maßgeblich beigetragen hat die Verwendung regenerativer Energien – wie Wind, Wasser und Biomasse – anstelle fossiler Energien.
Natürlich heizen – gut für die Umwelt
Holz ist der älteste natürliche Brennstoff der Welt. Wer mit Holz heizt, heizt mit Verantwortung. Denn es verbrennt gleichmäßig, vollständig und CO2-neutral. Damit ist Holz der einzige Brennstoff, der durch seine Entstehung das CO2 bindet, das bei seiner Verbrennung freigesetzt wird. Der nachwachsende Rohstoff hilft, sogenannte fossile und nicht regenerative Energieträger wie Öl und Gas einzusparen
Modernste Technik sorgt für wenig Emissionen
Die heutige Generation an Holzfeuerstätten ist mit ausgefeilter Verbrennungstechnik ausgestattet. Die verschiedenen Hersteller von Feuerräumen arbeiten mit unterschiedlichen Systemen, die den Verbrennungsprozess optimieren und dadurch die Emissionen reduzieren. Oberstes Ziel dabei ist eine vollständige Verbrennung, auch der flüchtigen Bestandteile und der Holzgase, die bei der Verbrennung von Holz entstehen.
HOLZ TROCKNEN UND LAGERN
Großen Einfluss auf das Brennverhalten des Holzes hat sein Wassergehalt. Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald hat einen Wassergehalt von 50 – 60 %. Für eine effiziente und emissionsarme Verbrennung muss dieser Gehalt auf 15 – 20% heruntergetrocknet werden. Dies dauert – je nach Holzart – etwa 1 – 2 Jahre.
IMMER NATURBELASSEN!
Egal welche Sorte Holz Sie als Brennholz wählen, ob Nadel- oder Laubholz, es muss immer naturbelassen sein. Verboten ist die Verbrennung von beschichteten, imprägnierten und farbbehandelten Holzstücken oder Spanplatten in Feuerungsanlagen. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) enthält eine Liste mit den Brennstoffen, die in einer Kleinfeuerungsanlage eingesetzt werden darf.
RICHTIG ANHEIZEN!
Die Methode von oben, hat den Vorteil, dass nur sehr wenig unverbrannte Brenngase den Feuerraum verlassen. Die Holzscheite werden auf dem Boden des Feuerraumes platziert, die Anzündhölzchen in mehreren Lagen quer darüber gelegt. Dazwischen wird ein Anzünder gesteckt.
Feinstaub auf dem Rückzug
Seit dem Jahr 2010 ist der Ausstoß in Deutschland von Feinstaub aus häuslichen Feuerstätten – Kaminöfen, Heizkaminen und Kachelöfen – deutlich und zwar um rund ein Drittel gesunken. Der Rückgang der Feinstaubemissionen ist insbesondere der erfolgreichen Umsetzung der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geschuldet. Diese Verordnung regelt, welche Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade kleine und mittlere Feuerungsanlagen einhalten müssen. Die heutige Generation von holzbefeuerten Öfen ist mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet und emittiert sieben- bis zehnmal geringere Staubmengen als in den 70er-Jahren, und das bei wesentlich verbesserten Wirkungsgraden.
1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
Den Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erbringt der Hersteller des Gerätes durch die Typprüfung. Hierzu muss der Ofen einen speziellen Test auf dem Abgasprüfstand eines zugelassenen Prüfinstituts durchlaufen, wie zum Beispiel dem renommierten Fraunhofer Institut.